Am 30. August 1946 erblickte ein rheinland-pfälzisches Land das Licht der Welt. Mit der Verordnung 57, unterzeichnet vom Oberkommandierenden der französischen Truppen in Deutschland, General Pierre-Marie Koenig, wurde veranlasst, dass die Regierungsbezirke Trier, Koblenz, Pfalz und Rheinhessen zu einem neuen Land, dem heutigen Rheinland-Pfalz, im nördlichen Teil der damaligen französischen Besatzungszone zusammengefasst werden sollten. Hauptstadt sollte Mainz werden. Dr. Wilhelm Boden, der Oberpräsident der Provinz Rheinland-Hessen-Nassau, hatte am frühen Morgen jenes Tages die Verordnung persönlich von dem französischen Landesgouverneur Hettier de Boislambert erhalten.
Das Oberpräsidium Rheinland-Hessen-Nassau erhielt zusammen mit dem Oberpräsidium Hessen-Pfalz den Auftrag, für die Übergangszeit eine Kommission zu bilden, die die Landesverwaltung übernehmen sollte. Primäre Aufgabe dieser Kommission war die Erarbeitung eines Verfassungsentwurfs. Als diese Hürde erfolgreich genommen wurde, wurde im Anschluss eine verfassungsgebende beratene Landesversammlung gewählt und eine vorläufige Landesregierung gebildet. 1947 wurde die Verfassung durch einen Volksentscheid angenommen und gebilligt.
Übersetzung der Verordnung Nr. 57:
Autor: Maximilian Deheck
Weblinks:
- Deutsche Übersetzung der Verordnung Nr. 57 - verfassungen.de
- Verordnung Nr. 57. Die Gründung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz - landeshauptarchiv.de
- Geschichte von Rheinland-Pfalz von Hedwig Brüchert - regionalgeschichte.net
- Marie Pierre Koenig - regionalgeschichte.net
- Eine Rheinprovinz, zwei Länder und die Frage der Länderneugliederung nach 1945 - rheinische-geschichte.lvr.de